AGB

AGB FÜR WORKSHOP-RETREATS

Die nachstehenden Bedingungen gelten für Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise) i.S.v. § 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches durch Stephanie Losert & Marion Hochwimmer Aha Retreats GbR, nachfolgend Aha Retreats, zum Gegenstand haben. Die persönlichen Daten der Kunden werden an Dritte (Veranstaltungsort etc.) nur weitergegeben, soweit dies zur vertragsgemäßen Erfüllung im Rahmen des Reisevertrages notwendig ist.

  1. Abschluss des Reisevertrages
    Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde Aha Retreats verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen von  Aha Retreats an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Aha Retreats zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Aha Retreats dem Kunden zusätzlich eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen.
  2. Bezahlung
    a) Zur Absicherung der Kundengelder hat Aha Retreats eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird auf Nachfrage gerne ausgehändigt.
  3. b) Bei Vertragsschluss ist die volle Zahlung des Reisepreises zu leisten.
  4. c) Die Buchung erfolgt entweder über den Online-Shop von Aha Retreats und kann per Überweisung oder paypal gezahlt werden. Oder Aha Retreats versendet eine Rechnung, die ebenfalls per Überweisung oder paypal zu begleichen ist.
  5. Leistungen, Leistungsänderungen
    a) Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Internetpräsenz von Aha Retreats sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben auf der Internetpräsenz sind bindend; Aha Retreats behält sich jedoch vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Internetangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Bestätigung durch Aha Retreats.
  6. b) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Aha Retreats nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  7. c) Aha Retreats verpflichtet sich, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  8. d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsabschluss kann der Reisende ohne Gebühren stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise innerhalb eines Jahres verlangen, wenn Aha Retreats in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Änderung der Reiseleistung gegenüber Aha Retreats geltend zu machen.
  9. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson des Teilnehmers

Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann bis 14 Tage nach Vertragsschluss von der Reise zurücktreten. Jedoch nur, wenn die Reise nicht weniger als 30 Tage in der Zukunft liegt. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Aha Retreats. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich an info@aha-retreats.com zu erklären.

  1. a) Terminfindung
    Bei Buchung stehen dem Kunden vier Termine innerhalb eines Jahres zur Verfügung, an denen das Workshop-Retreat (=Reiseleistung) in Anspruch genommen werden kann. Der Kunde legt sich bereits bei Buchung auf einen Termin fest. Eine Umbuchung ist nur nach Rücksprache mit Aha Retreats möglich und nur wenn Aha Retreats dabei keine Kosten entstehen oder sogar die Absage eines Termins mangels genügend Teilnehmern.
  2. b) Ersatzperson
    Bis 2 Wochen vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hierfür kann Aha Retreats eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- pro Person oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen. Aha Retreats kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Reisende Aha Retreats gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
  3. c) Stornokosten
    Kommt es auf Grund unbeeinflussbarer äußerer Umstände zu einer Stornierung durch den Teilnehmer, so fallen ab 12 Wochen vor dem geplanten Reisebeginn 100% der Kosten an. Da Aha Retreats die geplanten Reisen nur mit einer bestimmten Anzahl an Teilnehmern durchführen kann, kann es für Aha Retreats zu erheblichen Kosten führen. Um diese zum Beispiel durch die Akquise neuer Teilnehmer abfedern zu können, sind diese 12 Wochen angesetzt.
  4. Gewährleistung
    a) Abhilfe, Minderung
    Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Aha Retreats kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe ist auch in der Weise zulässig, dass Aha Retreats eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Ein Recht zur Selbstabhilfe besteht erst, wenn Aha Retreats nach Ablauf einer vom Reisenden zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe leistet, eine Abhilfe nicht möglich ist oder von Aha Retreats verweigert wird, oder die sofortige Abhilfe ausnahmsweise durch ein besonderes Interesse des Reisekunden geboten ist. Für die Dauer des Mangels kann der Reisende die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn trotz Mängelanzeige gemäß Ziff. 7. die geschuldete Reiseleistung oder die angebotene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
  5. b) Kündigung des Vertrages
    Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde unter den in Ziff. 5.a) genannten Voraussetzungen der Selbstabhilfe den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden infolge eines Mangels aus wichtigem, für Aha Retreats erkennbarem Grund die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist. Die Schriftform der Kündigung wird empfohlen. Im Falle der berechtigten Kündigung schuldet der Reisende den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
  6. c) Schadenersatz
    Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Aha Retreats nicht zu vertreten hat.
  7. d) Aha Retreats behält sich vor, auf eine Mindestteilnehmerzahl zu bestehen, da das Zustandekommen der Reiseleistung (=Workshop-Retreat) maßgeblich davon abhängt, dass sich mindestens sechs Teilnehmer dafür angemeldet haben. Aha Retreats kann bis drei Wochen vor dem geplanten Wochenende dieses jederzeit absagen und dem Kunden die Möglichkeit geben, an einem von drei weiteren Wochenenden innerhalb eines Jahres Ein Rücktrittsrecht besteht in diesem Falle nicht.
  8. Haftung und Beschränkungen
    a) Die vertragliche Haftung von Aha Retreats für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
    (1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
    (2) soweit Aha Retreats für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
  9. b) Für alle gegen Aha Retreats gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Aha Retreats bei Sachschäden bis zum dreifachen Reisepreis.
  10. c) Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisenden und Reise.
  11. d) Aha Retreats haftet nicht für Inhalt und Qualität von Veranstaltungen, die eigenverantwortlich von Dritten veranstaltet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Ausstellungen, Konzerte, Tagesausflüge, usw.). Dies gilt auch dann, wenn diese Veranstaltungen von Aha Retreats vermittelt oder / und gleichzeitig mit der von Aha Retreats vertraglich geschuldeten Leistung gebucht werden
  12. e) Ein Schadensersatzanspruch gegen Aha Retreats ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.
  13. f) Die Reiseleitung oder/ und die Leistungsträger sind nicht berechtigt, etwaige Ansprüche der Kunden gegenüber Aha Retreats  anzuerkennen.
  14. Mitwirkungspflichten
    Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Aha Retreats oder der Reiseleitung/ Vertretung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein.
  15. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Abtretung
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter Aha Retreats geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Reisenden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; diese verjähren in zwei Jahren. Gleiches gilt für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die vertraglichen Ansprüche beginnt nach dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht und schweben  zwischen dem Reisenden und Aha-Retreats Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung dieser Verhandlungen ablehnt. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Abtretung der Ansprüche des Reisenden gegen Aha-Retreats an Dritte ist  ausgeschlossen.
  16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    Aha Retreats wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über eventuelle Änderungen vor der Reiseanmeldung unterrichten; Besonderheiten im Falle von doppelter Staatsbürgerschaft werden von dieser Informationspflicht nicht erfasst. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Aha Retreats haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Dem Reisenden wird empfohlen, sich über Infektions- und Impfschutz, sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat zu Gesundheitsrisiken einzuholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Aha Retreats bedingt sind.
  17. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
  18. Rechtswahl
    Die Rechtsbeziehungen zwischen Aha Retreats und dem Kunden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Reiseveranstalter:
Stephanie Losert und Marion Hochwimmer GbR Aha Retreats

Stand: Januar 2024

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